Allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot
Geschrieben von: DominikPlapp
Ab Dienstag, 26. Juli 2022, 12.00 Uhr, gilt auf dem Gemeindegebiet der Stadt Dübendorf und der Gemeinde Wangen-Brüttisellen ein generelles Feuer- und Feuerwerksverbot.
Verboten ist ab sofort:
- Das Entfachen von offenem Feuer im Freien
- Das Grillieren mit Grillgeräten, die mit Holz, Kohle oder Holzkohle betrieben werden. Das
Verwenden von Gasgrills ist erlaubt - Das Wegwerfen von brennenden Zigaretten, anderen Raucherwaren oder Streichhölzern,
- Das Steigen lassen von sogenannten Himmelslaternen, Ballonen mit Wunderkerzen, Glücks-und Wunschlaternen oder dergleichen
- Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern.
Das allgemeine Feuerverbot gilt bis auf Widerruf. Für eine Aufhebung sind ausgiebige und flächendeckende Niederschläge, verbunden mit einem Rückgang der Temperaturen, notwendig.