Ab Dienstag, 26. Juli 2022, 12.00 Uhr, gilt auf dem Gemeindegebiet der Stadt Dübendorf und der Gemeinde Wangen-Brüttisellen ein generelles Feuer- und Feuerwerksverbot.
Verboten ist ab sofort:
Das Entfachen von offenem Feuer im Freien
Das Grillieren mit Grillgeräten, die mit Holz, Kohle oder Holzkohle betrieben werden. Das Verwenden von Gasgrills ist erlaubt
Das Wegwerfen von brennenden Zigaretten, anderen Raucherwaren oder Streichhölzern,
Das Steigen lassen von sogenannten Himmelslaternen, Ballonen mit Wunderkerzen, Glücks-und Wunschlaternen oder dergleichen
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern.
Das allgemeine Feuerverbot gilt bis auf Widerruf. Für eine Aufhebung sind ausgiebige und flächendeckende Niederschläge, verbunden mit einem Rückgang der Temperaturen, notwendig.